Fleckenstein
Die sehenswerte
Burg Fleckenstein gilt als das Paradebeispiel einer Felsenburg, die
älter sein dürfte, als es der Erstbeleg von 1174 annehmen
läßt. Die Reichsministerialen und späteren Herren
von Fleckenstein spielten von Anfang an eine bedeutende Rolle im Nordelsaß
und in der Südpfalz. Ihr rascher Aufstieg erfuhr 1276 eine kurze
Unterbrechung, als wegen der Gefangensetzung eines Speyerer Bischofs
König Rudolf von Habsburg den Fleckenstein belagern ließ.
Nach Eroberung und Einnahme blieb die Burg dennoch als Reichslehen
im Besitz der Fleckensteiner.
Erst
unter der Herrschaft König Adolfs von Nassau besserte sich das
Verhältnis zwischen den Reichsministerialen und dem Königtum.
Dies änderten auch zahlreiche Fehden und juristische Streitigkeiten
mit den Städten Straßburg und Hagenau nicht. Im Jahre 1346
gelang es den Fleckensteinern, die nahegelegene Burg Blumenstein zu
besetzen und den Burgherren Anselm von Blumenstein zu vertreiben.
Trotz
einiger Rückschläge hielt der wirtschaftliche Aufstieg der
Familie im 15. Jahrhundert an. Ein Niedergang deutet sich erst mit
dem Ende des 15. Jahrhunderts an, als mit Friedrich von Fleckenstein,
Herr zu Madenburg und Freiherr zu Dagstuhl, genannt der Blödsinnige,
eine Seitenlinie in finanzielle Bedrängnis geriet. Obwohl die
Fleckensteiner bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts mit Friedrich, der
1535 als Vogt in Germersheim, und Balthasar, der 1541 als Schultheiß
in Hagenau amtierte, weiterhin hohe Beamte stellte, war der wirtschaftliche
und politische Höhepunkt überschritten.
In die
Burg, die noch im 15. Jahrhundert modernisiert worden war und lange
Zeit als uneinnehmbar galt, wurde nun offensichtlich nichts mehr investiert.
So verwundert es nicht, daß am 19. Februar 1674 Truppen des
französischen Marschalls Vauban recht schnell und bei geringem
Widerstand die Einnahme gelang. 1680 brannten die französischen
Besatzungssoldaten die Feste nieder, die nicht wiederaufgebaut wurde.
Nach dem Aussterben der Fleckensteiner im Jahre 1720 übergab
König Ludwig XV. die aus 30 Dörfern bestehenden Besitzungen
dem Hause Rohan-Soubise.