Von der
Burgruine auf dem Ruppertstein ist nur ein einziges Schriftstück
überliefert, das über seine Geschichte Auskunft gibt. Doch
ist diese Urkunde eine der interessantesten über pfälzische
Burgen überhaupt, da sie als eine Art Gründungsurkunde vor
dem Bau der Anlage aufgesetzt wurde.
Am 8.
Januar 1198 nämlich übertrug in Anwesenheit zahlreicher
Zeugen Graf Heinrich I. von Zweibrücken mit Zustimmung seiner
Gemahlin Hedwig und aller seiner Erben dem Benediktinerkloster in
Hornbach und den dortigen Brüdern ein Hofgut in Käshofen
als Eigentum mit Ausnahme der darüber liegenden Vogtei. Im Gegenzug
- und das dürfte der Hintergrund des ganzen Geschäftes gewesen
sein - übergab ihm Abt Werner von Hornbach auf Anraten seiner
Mitbrüder, Dienstleute und der Bürger zwei Berge, von denen
einer Gutenberg (Gutinberc), der andere wie das nahebei gelegene Dorf
Ruprechtsberg (Ruprehtisberc) genannt wurde, um dort Befestigungen
oder Burgen zu errichten. Bedingung war allerdings, daß bei
eventuellen Siedlungen am Fuße der Berge die Anwohner dem Kloster
von ihren Äckern und Gärten Abgaben leisten, mithin also
zinspflichtig sein sollten. Darüber hinaus erhielt Graf Heinrich
vom Hornbacher Abt zwei zwischen den genannten Bergen gelegene, wohl
niedrigere Gipfel zur Anlage von Befestigungen, wobei das Klostereigentum
jedoch in jedem Fall gewahrt bleiben sollte.
Ein Tauschgeschäft,
nicht ein Kauf also, lag der Anlage der beiden Burgen zu Grunde, die
der Zweibrücker Graf wohl im unmittelbaren Anschluss daran auf
den Bergen aufführen ließ: Auf dem Gutenberg entstand Lemberg,
während der Ruppertsberg eine Befestigung erhielt, deren eigentlicher
Name sich wie bei nicht wenigen anderen pfälzischen Burgen auch
im Dunkel der Geschichte verloren hat; der Name "Ruppertstein"
bezeichnet nichts anderes als den Felsen selbst.
Weitere
historische Nachrichten sind nicht bekannt, alle Annahmen über
ein gleichlautendes Schicksal wie bei Burg Lemberg reine Spekulation.
Immerhin legt der Fund eines Ofenkachelrestes, der dem 15. Jahrhundert
zugeordnet wird, nahe, daß die Anlage zumindest im späten
Mittelalter noch genutzt wurde. Am wahrscheinlichsten ist die Annahme
einer allmählichen Auflassung vielleicht im Zusammenhang mit
dem Übergang des Amtes Lemberg an Hanau-Lichtenberg 1570. Für
eine Zerstörung 1689 im Verlauf des Pfälzischen Erbfolgekrieges
gibt es keine Anzeichen.