Die südwestlich
von Kaiserslautern gelegene Ruine Wilenstein ist eine der ältesten
pfälzischen Wehranlagen. Bereits kurz nach der Erbauung der staufischen
Pfalz in Lautern um 1156 sind ein Wormser Domdechant Heinrich von
Wilenstein (1154/60) und Landolf von Wilenstein (seit 1159) belegt.
Landolf dürfte der erste Vertreter eines Reichsministerialengeschlechtes
gewesen sein, das bis zum Jahr 1338 in den unterschiedlichsten Ämtern
im Reichsland von Kaiserslautern auftritt. Besondere Bedeutung ist
dabei einer Urkunde aus dem Jahre 1184 zuzumessen, in der Landolf
als "Schultheiß" des nahegelegenen Lauberwaldes, also
als eine Art höherer Forstbeamter im heutigen Sinne, bezeichnet
wird.
In den
folgenden Jahrzehnten ist ein gewisser Niedergang unverkennbar, denn
aus den bisherigen Reichsministerialen wurden bereits vor 1247 Lehnsleute
der Grafen von Leiningen. 1266/68 sahen sie sich gezwungen, die Grafen
von Homburg und die Wildgrafen von Dhaun in ihrer Burg aufzunehmen.
Nach dem Aussterben der Wilensteiner (nach 1338) befand sich die Burg
kurzfristig in der Hand der Wildgrafen und wurde in dieser Zeit bei
einer Fehde mit dem Raugrafen Konrad durch einen Brand in Mitleidenschaft
gezogen.
Danach
fiel der Wilenstein an die Grafen von Leiningen zurück. Diese
übergaben anschließend offensichtlich nur noch den "halben
Berg" Wilenstein an die Wildgrafen von Dhaun als Lehen, denn
die andere Hälfte erschien fortan als Eigenbesitz der Herren
von Flörsheim.
Diese besitzrechtliche Teilung machte sich in der Folgezeit am Baubestand
der Gesamtanlage deutlich: Nach der Wiedererrichtung des älteren
(vorderen) Wilenstein waren nun räumlich separate Burgbereiche
vorhanden. In einem Burgfrieden von 1348 verpflichteten sich die Vertragspartner
Johann und Jakob von Flörsheim einerseits und Wirich V. von Dhaun
andererseits, keine Bauten zu errichten, die der anderen Partei schaden
konnten. Vor allem aber war es untersagt, einen Turm zu erbauen, der
denjenigen der Nachbaranlage überragte.
Doch
hatte diese ausgewogene Trennung auf Dauer keinen Bestand, denn häufige
Besitzerwechsel und nicht zuletzt die Tatsache, daß die obere
Burg sich in hochadeligem Besitz befand, während der untere Wilenstein
lediglich niederadelige Familien beherbergte, sorgte für Mißhelligkeiten.
Die Gemeiner der "hinteren Burg" scheinen sich daher der
Hilfe der mächtigen Kurfürsten von der Pfalz versichert
zu haben und öffneten ihren Burgteil 1398 dem Pfalzgrafen Ruprecht
III. Dies nutzte allerdings wenig, denn nach diversen Streitigkeiten
und wohl auch Übergriffen zogen Pfalzgraf Ludwig III., Erzbischof
Werner von Trier und Graf Friedrich III. von Veldenz 1411 vor die
Burg und nahmen sie kampflos ein; Gerhard von Flörsheim und Hans
Horneck von Weinheim d.J. mußten sich unterwerfen. Jedoch änderte
dies nichts an den permanent schwelenden Streitigkeiten der beiden
Parteien innerhalb der Burg. Die Gemeiner der unteren Burg, die Herren
von Flörsheim, Helmstadt, Blick von Lichtenberg und Kämmerer
von Dalberg, beklagten wie ihre Vorgänger das Verhalten der Dhaun-Oberstein-Falkensteiner,
so daß schließlich ein neuer Burgfrieden geschlossen werden
mußte.
Im Dreißigjährigen
Krieg wurde die Burg in einem derartigen Ausmaß zerstört,
daß sie 1664 als ruiniert und unbewohnt bezeichnet wurde. Der
ältere Wilenstein gelangte auf Umwegen als heimgefallenes Lehen
an Kurpfalz, das seinen Anteil 1716 an den Freiherren Ludwig Anton
von Hack verkaufte. Da dieser 1719 auch den ehemaligen Flörsheimer
Anteil erwerben konnte, war das Wilensteiner Gut nach langer Zeit
wieder vereint. Die Freiherren verwalteten das Amt Wilenstein in der
Folgezeit von ihrem neuerbauten Schloß in Trippstadt.
In den
fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden umfangreiche Sanierungs-
und Sicherungsarbeiten durchgeführt. Dabei kam es auch zu wenig
geglückten Wiederaufmaßnahmen im Bereich der oberen Burg.
Heute beherbergt dieser Burgteil im verändert wiederaufgebauten
Palas ein Landschulheim.